Urteil des AG Aachen vom 25.05.2012 zur Notwendigkeit der Beilackierung und dem Ersatz der Kosten für eine sachverständige Stellungnahme

108 C 304/10 verkündet am 25.05.2012 Rings, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle AMTSGERICHT AACHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Aachen im schriftlichen Verfahren mit einer Frist bis zum 11.05.2012 durch den Richter am Amtsgericht Becker für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.090,13 Euro nebst Zinsen … Urteil des AG Aachen vom 25.05.2012 zur Notwendigkeit der Beilackierung und dem Ersatz der Kosten für eine sachverständige Stellungnahme weiterlesen